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Die Erhöhung des GrSt Hebesatzes erfolgte bereits im Jahr 2019 (auf 995% erhöht, 2020 auf 895 gesenkt).. Eine Klage vor dem VG Darmstadt wurde kürzlich abgewiesen. Wir, Dr. Gottwald, sind mit Betroffenen in Kontakt und werden den Fall verfolgen und unsere Erfahrung mit den Betroffenen austauschen. Wir gehen davon aus, dass hier ein rechtswidriges Vorgehen und ein Verstoß gegen Art 93 HGO vorliegt (der Art 93 ist gleichlautend mit Art 62 BayGO), es geht um die sogenannten "Sonstige Einnahmen".

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https://www.op-online.de/offenbach/offenbach-grundsteuer-senkung-stadt-senkt-steuer-geld-finanzen-spitzenplatz-90129462.html

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/grundsteuererhoehung-der-stadt-offenbach-im-jahr-2019-nicht-zu-beanstanden