Laut Mitteilung von Haus & Grund Rheinland Westfalen wurde gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler jetzt die erste von sechs  Musterklagen gegen die reformierte Grundsteuer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, nachdem die Einsprüche abgelehnt worden sind. Der Kläger, ein betroffener Eigentümer, wird von Haus & Grund Deutschland in der KLage unterstützt. Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler wollen die Musterklagen bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen, so die Verlautbarung.

Beide unterstützende Institutionen hegen Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Die Verbände stützen sich dabei auf ein Gutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht, Direktot des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg.

Die Begründung der Klagen richtet sich vor allem auf die Wertermittlung mit Hilfe der Bodenrichtwerte und den Ansatz pauschalierter Nettokaltmieten. Weitere Aspekte: Baulasten, Erhaltungszustand der Gebäude und Denkmalschutz. Die aufgegriffenen 6 Fälle stammen alle aus Bundesländern mit Akzeptanz des Bundesmodells der reformierten Grundsteuer.

Bayern betrifft das deshalb nicht, da Bayern und Finanzminister Füracker kein wertebasiertes Grundsteuermodell akzeptiert haben!