Amigoaffäre Sparkasse Miesbach
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Br-RG_an_MM-Miesbach_Herrn_Hank.doc
Gericht_entscheidet_in_Miesbacher_Amigoaffäre.pdf
https://tegernseerstimme.de/deal-fuer-bierschneider-rzehak-und-co-was-macht-das-gericht/
Kopie_von_Miesbach-Analyse-2017
Kopie_von_Vorstandsgehälter-Miesbach
Miesbach-Staatsanwaltschaft_München
https://tegernseerstimme.de/ueberraschung-in-der-miesbacher-amigoaffaere/
Von Klaus Wiendl
Die Einspruchsfrist gegen die Urteile lief um Mitternacht ab. Nun könnte
es zu einer Neuauflage des Prozesses kommen. Denn sowohl die
Staatsanwaltschaft wie auch Georg Bromme haben Revision eingelegt.
<https://tegernseerstimme.de/wp-content/uploads/2019/04/Georg_Bromme_Jakob_Kreidl_Prozess_Miesbach_Amigo_Gericht_DPA_Fotor.jpg>Georg
Bromme und Jakob Kreidl wurden vor einer Woche verurteilt. Wird der
Prozess nun nochmal aufgerollt? / © Peter Kneffel, dpa
Vor einer Woche wurden Ex-Sparkassen-Chef Georg Bromme, Miesbachs
ehemaliger Landrat Jakob Kreidl und Brommes Nachfolger Martin Mihalovits
zu unterschiedlichen Strafen verurteilt. Bromme bekam wegen Untreue in
20 Fällen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von 18 Monaten, Kreidl elf
Monate auf Bewährung wegen Untreue in sieben Fällen und der amtierende
Sparkassen-Vorstandsvorsitzende seit April 2012, Mihalovits, wegen
Beihilfe zur Untreue eine Verwarnung. Der Vorsitzende der Kammer,
Alexander Kalomiris, meinte nach seiner Urteilsbegründung noch, „man
kann sich überlegen, ob man angesichts der Strafbemessung, die die
Staatsanwaltschaft gefordert hatte, hier noch Anlass sieht, Einspruch zu
erheben“.
Ungewissheit über das Verfahren gegen Ex-Verwaltungsräte
Doch die Staatsanwaltschaft sieht weiterhin Klärungsbedarf. Sie legte
nun gegen die drei Urteile von Kalomiris Einspruch ein. Auch Brommes
Verteidiger Robert Jofer will nun eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs, während Kreidls Anwalt nach dem Richterspruch keinen
Hehl daraus machte, mit dem Urteil einverstanden zu sein. Somit wird
auch fraglich, ob Bromme und Kreidl ihre festgesetzten 300
beziehungsweise 200 Sozialstunden ableisten müssen. Nach Auskunft von
Pressesprecher Florian Gliwitzky müssen nun die Rechtsführer beider
Parteien ihre Rechtsmittel innerhalb einer Woche begründen. Dann
éntscheide der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, ob er den Rechtsmitteln
beitrete. Wenn ja, müsse der BGH einstimmig sein Urteil über die weitere
Vorgehensweise beschließen. Doch Gliwitzky schränkt ein: “Die wenigsten
Revisionen haben Erfolg”.
Mit der Revision bleibt unklar, ob und wann das abgetrennte Verfahren
mit den sechs Verwaltungsräten der Kreissparkasse
<https://tegernseerstimme.de/was-erwartet-rzehak-bierschneider-und-co/>
verhandelt wird. Kürzlich wurde noch spekuliert, dass es ein
Rechtsgespräch für Wolfgang Rzehak und Co. bereits am 24. April geben
könnte. “Eine Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens ist noch
nicht getroffen”, so Gliwitzky. Das Gericht müsse nun klären, “wie es
weitermacht”. Denkar sei laut Glwitzky ein “kurzer Strafbefehl” der
Staatsanwaltschaft. Damit bliebe den Angeklagten erspart, “ins Licht der
Öffentlichtkeit gezerrt zu werden”.
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<https://tegernseerstimme.de/ueberraschung-in-der-miesbacher-amigoaffaere/#>
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Die Kleinen "hängt" man (Kassiererin wegen einigen Cent Flaschenpfand) - die Großkopferten läßt man laufen!!
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https://tegernseerstimme.de/miesbacher-amigoaffaere-bewaehrungsstrafen-fuer-bromme-und-kreidl/
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Rechtsgespräch in der Amigoaffäre mit Folgen
Staatsanwalt fordert für Bromme Haftstrafe
- Februar 2019 um 15:37 Uhr, geschrieben von Klaus Wiendl 11 Kommentare
Bereits Anfang Dezember zeichnete sich ab, dass die drei Angeklagten mit milderen Strafen rechnen können. Doch bei Ex-Sparkassenchef Georg Bromme blieb der Staatsanwalt heute nach einem Rechtsgespräch bei seiner Linie und fordert einen “Strafvollzug”. Kreidl und Mihalovits könnten dagegen glimpflicher davonkommen.
Muss der ehemalige Sparkassen-Chef Georg Bromme ins Gefängnis?
Zuletzt stand für Ex-Landrat Jakob Kreidl höchstens noch eine Haft von eineinhalb Jahren auf Bewährung im Raum, da für seine sündteure Geburtstagsfeier zum Sechzigsten kein Vorsatz erkennbar gewesen sei. Beim derzeitigen Sparkassen-Chef Martin Mihalovits war es noch eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Doch bei Ex-Sparkasenchef Georg Bromme vermisste das Gericht zuletzt die „Erkenntnis“ einer Mitschuld, dass in seiner Amtszeit manches falsch gelaufen sei. Der 70-Jährige zeigt auch weiterhin keine Spur von Reue. Bislang gibt es keine weitere Erklärung von ihm.
Die hatte die Wirtschaftskammer des Landgerichts heute vorliegen. Bei einem Rechtsgespräch soll Brommes Anwalt angeregt haben, die Tätigkeit der Sparkassenprüfer bei der Strafbemessung für seinen Mandanten zu berücksichtigen. Außerdem stehe im Raum, welche Bedeutung die Kammer der Ertragslage der Sparkasse beimesse. Geklärt wollte Anwalt Robert Jofer auch wissen, ob die Kammer die Fahrt nach Interlaken aufgrund des Programms oder der Kosten für unzulässig halte. Jofer fragte auch nach, ob eine Strafe möglich sei, die den Erhalt von Brommes Ruhestandsbezügen ermöglicht.
Gericht fordert „Schadenswiedergutmachung“
Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller verwies darauf, dass er für Kreidl bei einer Verständigung eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr sehe. Bei Bromme dagegen spricht sich der Ankläger für eine sogenannte “Vollzugsstrafe” aus.
Für das Gericht seien die erwähnten Strafen „unrealistisch“. Wobei die Kammer an den bisher erteilten Hinweisen festhalte wolle. Zumal die Tatvorwürfe Schießstand Achenkirch, Entenessen in Kreuth und mehrere Geschenke dabei noch nicht berücksichtigt waren. Daher könne der damals erwähnte Strafrahmen „nicht nach unten gedrückt“ werden. Andererseits seien die erwähnten Punkte auch nicht so gewichtig, dass das Strafmaß „nach oben korrigiert“ werden müsste.
Das Verhalten der Prüforgane sei bereits bei den Strafzumessungen berücksichtigt worden, so der Vorsitzende Alexander Kalomiris. Dennoch sei eine Strafe auf Bewährung „nicht selbstverständlich“. Die Ertragslage der KSK sei für die Kammer nicht von entscheidender Bedeutung. Bei der Verurteilung zur Interlakenfahrt seien sowohl die Fragen des Sparkassenbezugs als auch die Kosten von Relevanz.
Mihalovits will Vorstandsvorsitzender bleiben
Kreidls Anwalt Klaus Leipold teilte daraufhin mit, dass bei seinem Mandanten die Verständigung auf eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung nicht das Problem sei. Der Anwalt von Martin Mihalovits, Klaus Volk, verwies auf die abgegebenen Erklärungen seines Mandanten, zuletzt am Montag. Dem derzeitigen Sparkassenchef sei es wichtig, dass er Vorstandsvorsitzender bleiben könne, was eine vom Gericht ins Auge gefasste Geldstrafe ermöglichen würde.
Das Gericht ließ aber offen, ob hier eine Verständigung möglich sei. Doch unabhängig davon, so der Vorsitzende, werde von den Angeklagten eine Wiedergutmachung des Schadens gefordert. Die Einstellung weiterer Teile des Verfahrens aber sei möglich. Diese beantragte der Staatsanwalt umgehend. Er wolle folgende Tatvorwürfe nicht weiterverfolgen: ein Geldgeschenk an Bromme in Höhe von 7.500 Euro, die Geburtstagsfeier von Kreidl im August 2012 und die Fahrt des Verwaltungsrates der Sparkasse ins Stubai im Jahr 2013. Begründung des Anklägers: Weil die wegen dieser Tatkomplexe zu verhängenden Strafen gegenüber den anderen Tatvorwürfen „nicht erheblich ins Gewicht fallen würden“.
Der Prozess wird am 18. Februar fortgesetzt.
https://tegernseerstimme.de/staatsanwalt-fordert-fuer-bromme-haftstrafe/
Dazu entsprechende Kommentare sind sehr überzeugend??
Das bei Kreidl Geburtstagsfeier kein Vorsatz erkennbar sein soll ist mir nach wie vor schleierhaft. Der ist doch nicht von Bromme damit überrascht worden, und danach wurde ungefragt die Rechnung übernommen. Kreidl hat das aktiv mitgeplant und dazu beigetragen das sie aus dem Rahmen lief. Und selbst nach dem aufkommen der Unverhältnismäßigkeit hat er nur einen Happen bezahlt. Mehr Vorsatz ist doch kaum denkbar.
Traumtänzer Thomas • vor 19 Stunden
Milde Urteile für die drei Herren sind nicht dazu geeignet Vertrauen in die Justiz zu stärken. Es wurden immerhin öffentliche Gelder, Gelder die regulär den Kunden der Sparkasse zugestanden hätten, in mehreren und wiederkehrenden Anfällen von Feudalismus verplempert. Wie im alten Rom.
michi meller Traumtänzer • vor 17 Stunden
Aber das machen doch Spetzeln so...
Josef Butzmann Traumtänzer • vor 4 Stunden
Hallo Traumtänzer- eigentlich ein sehr schöner und gefälliger Name für das Tegernseertal- ?
Ob nun das Geld bzw. die Gewinne der Sparkassen unter "Freunden" und Gönnern- welche dazu auch noch zufällig angesehene vom Volk gewählte Führungs- Politiker sind- zur REcht verteilt werden dürfen oder müssen ist keinesfalls mit den Sparkassengesetzmäßigkeiten vereinbar? Gesetzliche Regelung ist -wird allerdings wegen solcher und ähnlicher Vorteilsnahmen - vollkommen ausser Kraft gesetzt.
Fakt ist die Sparkassen wären verpflichtet an die Träger der Sparkassen - das sind die Gemeinden (nicht die Bürgermeister) mit Ihren Bürgern - die jährlichen Gewinnausschüttungen zur Verfügung zu stellen. Da allerdings im Grunde diese vielen Bürgermeister u.U. durch persönliche Vorteilsnahmen diesen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen diese zu fordern bedeutet es im Grunde Ermessenmissbrauch und zusätzlich auch noch Verstoß gegen EU-Banken Wettbewerb - und das alles unter dem Schutzmantel einer CSU- geführten Regierung??
Niemand braucht sich wundern weshalb denn Richter ängstlich und zurückhaltend umgehen - man meidet harte Strafen zu verhängen - eventuell sind persönliche Konsequenzen nicht auszuschließen!!!
Schattenwirtschaft pur - weitere Hinweise dazu liefert eventuell "antistrabs" !
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Schon lustig wie hier seitens der CSU GAR NICHTS kommt. Wären da Mitglieder von anderen Parteien involviert, dann wäre das Geschrei riesengroß.
Aber vmtl. sind auch die Gerichte in dem ganzen CSU Filz involviert. Das würde die vrstl. milden Strafen erklären.
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- · •michi meller Gala • vor 17 Stunden
Eine Krähe usw. usw.
adam • vor 19 Stunden
Kreidl unter einem Jahr, für mich kaum nachzuvollziehen, erschienen doch die zuletzt geforderten eineinhalb Jahre sehr milde. Wieviel Jahre müsste die Angestellte der Zulassungsstelle des Landratsamtes Miesbach in Haft verbringen. Kreidl war Beamter und Dienstvorgesetzter eigentlich war es seine Aufgabe für Ordnung zu sorgen. Das Vértrauen in die Rechtsstaatlichkeit hat er mit seinem Verhalten aufs Gröbste verletzt im Vergleich zur einfachen Angestellten alles andere als eine empfindliche Strafe unverständlich. Bromme würde hinter Gittern vielleicht eher zur Einsicht kommen. Wenn es so weitergeht würde es mich nicht wundern, wenn sie am Ende noch jemand für eine Verdienstmedaille vorschlägt.
michi meller adam • vor 17 Stunden
Enteignung wäre vielleicht richtiger, wer weiss wie lange sich schon kräftig bedient wurde...
adam • vor 19 Stunden
Angesichts der Stellung der schweren Vergehen der beiden Hauptbeschuldigten rufen die in Aussicht gestellten Strafen ein Höchstmaß an Unverständnis hervor. Kreidl war nicht allein Politiker, sondern vor allem Beamter und Dienstvorgesetzter. Er setzte mit seiner Handlungsweise das Vertrauen auf den Rechtsstaat aufs Spiel. Wenn man bedenkt, dass eine kleine Angestellte der Zulassungsstelle unter seiner Landratsägide eine mehrjährige Haftstrafe antreten müsste, was wäre im Vergleich das richtige Strafmaß für einen Brhördenleoter bei der Vielzahl an Vergeheñ. Bromme käme sicher hinter Gittern besser zum nachdenken.
Ist eigentlich der Jagdschein schon eingezogen???
Knast...??? Wohl in der Krankenstation wie der andere ...Sünder aus dem Tal?