Erstmals haben sich die G 7 Staaten auf einen Mindeststeuersatz für Unternehmensgewinne geeignigt. Das geht sicher in die richtige Richtung. Aber schauen wir doch mal genauer hin:

1.  Die Euphorie der Politiker, die involviert waren, war grenzenlos. Unser Finanzminister Scholz sprach sogar von einer Steuer-Revolution, aber der hat schon                 öfter völlig überzogene und unzutreffende Äußerungen von sich gegeben. Das war nur peinlich bis dümmlich!! Andere sprachen von einem Meilenstein.

2.  Tatsache ist, dass die Einigung für die 7 Staaten völlig folgenlos ist. In allen 7 Staaten (inkl. Großbritannien ab 2023) liegen die Mindeststeuersätze bei um die            25%. Andere Staaten wie Ungarn, Irland und teilweise die Schweiz, je nach Kanton, weisen Mindessteuersätze von unter 15% aus.

3.  Länder wie Luxemburg, Niederlande und Malta liegen bei 25% und höher (Malta). Allerdings gewähren diese Staaten den Unternehmen häufig erhebliche                Steuerrabatte.

4.  Den Finanzministern muss schnell klar gewesen sein, dass die gefasste Regelung allein nicht zielführend sein dürfte.

5.  Lösung soll sein eine Änderung der Bemessungsgrundlage (Wertschöpfung) für die Festsetzung der Steuern auf die Unternehmensgewinne.

6.  Hier stehen Staaten jedoch vor einem erheblichen Problem. Wie und wo wird denn die sogenannte "Wertschöpfung" festgestellt?

7.  Vorteilhaft wäre es wenn die Gewinne je nach den Umsätzen auf den jeweiligen Absatzmärkten aufgeschlüsselt würden. Das insbesondere hinsichtlich der Konzerne (Amazon,Google u.a.)  auf dem Digitalmarkt. So würde verhindert, dass die Gewinne der Digitalkonzerne auf Verrechnungswegen dahin verschoben werden, wo der Steuersatz sehr niedrieg ist. In Deutschland wird der Großteil der Unternehmensgewinne im Inland versteuert, nach dem Prinzip wer wo entscheidet, den trifft die Steuer.

8. Der Vorschlag der G7 sieht vor:

   - bis 10% Umsatzrendite soll es keine Änderungen geben

  - bei höheren Gewinnen soll eine Aufteilung nach den Anteilen auf den Absatzmärkten erfolgen

Diese "hochgelobte" Entscheidung zeigt nur, dass hier Politiker und nicht Ökonomen am Werk waren. Diese Regelung kann man nur als "Mißgeburt" bezeichnen!

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