Ein weiterer Skandal zeigt sich durch die verweigerte Rückforderung von rechtswidrig erlangten Gewinnen bei den Banken aus cum-cum-Geschäften. Geschätztrer Schaden über 28 Milliarden Euro. Die Verweigerung auf Landesebene auf Rückforderung ist nach unserer Erfahrung (s. Finanzierung von Profiklubs durch Kommunen) als rechtswidrige staatliche Beihilfe an diese Banken anzusehen - und das ist nach den EU-Richtlinien nicht erlaubt.
https://www.finanzwende.de/themen/cumex/cumcum/mangelnde-aufklaerung-von-cumcum/