Die Richtigkeit unserer Berechnungs-Beispiele für die Negativzinsen von Sparkassen, VR- und anderen Banken  wurde uns von den zuständigen Gremien bestätigt. Die Geldschneiderei der Banken setzt sich fort.

Die Begründung der Banken, dass sie Negativzinen zahlen muss und deshalb von den Kunden ein sog. "Verwahrgeld" abfordern muss fällt für die meisten Kreditinstitue wegen der Neuregelung der EZB (s. unsere Beiträge unter: Hauptordner > Neuste Beiträge oder im Hauptordner unter "Sparkassen") weg bzw. ist aus wirtschaftliche Gründen hinfällig. Wie wenig den Banken der Kunde bedeutet zeigt sich an der fortgesetzten Geldschneiderei.

 

Dazu ein Beispiel einer "Verwahrgeldvereinbarung" einer VR-Bank:

RVB-Zusatzvereinbarung_z.1.3.20.pdf

 

s. dazu die Beispielrechnung dieser VR Bank unter Hauptordner > Neueste Beiträge - Beitrag vom 22.01.2020